Arbeitszeiterhebung (AZE) 2009

Erste AZE im Jahre 1999

Mit der Arbeitszeitstudie des LCH von 1999 konnte erstmals in der Schweiz die Äquivalenz der Jahresarbeitszeit von Lehrpersonen mit den Sollarbeitszeiten von Angestellten im öffentlichen Dienst empirisch nachgewiesen werden. Die Werte lagen je nach Schulstufe im Bereich zwischen rund 1‘900 und knapp 2‘000 Stunden. Der ungesunde Rhythmus der Lehrerarbeit im Wochen- und im Jahresverlauf wurde ebenso erkannt wie die ungleiche Verteilung der Zusatzarbeiten im Kollegium. Seit der AZE von 1999 wurden weitere (meist kantonale) Studien durchgeführt, die gleiche oder noch höhere Jahresarbeitszeiten ergaben und damit indirekt zur Akzeptanz der mit Abstand aufwändigsten AZE für die Lehrerschaft in der Schweiz führten.

Lehrpersonen arbeiten viel zu viel

Im Vergleich zur ersten Erhebung von 1999 mit einer mittleren Jahresarbeitszeit von total 1‘939 Std. hat die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen real um 133 Std. pro Jahr oder 7 % zugenommen und liegt heute rund drei Arbeitswochen über der Sollarbeitszeit. Die Schweiz ist Europameister in Sachen Arbeitszeit der Lehrpersonen. In Österreich beispielsweise liegt die Referenzarbeitszeit um 166 Stunden tiefer, in Deutschland gar um 185 Stunden. Betrachtet man anstelle der Referenzzeit die effektiv geleistete Arbeitszeit, so rangiert die Schweiz mit dem sagenhaften Abstand von 208 Stunden zum zweitplatzierten Ungarn auf Platz 1. Im Sport wären wir stolz auf diesen Abstand – im Fall der Arbeitsbedingungen zeigt sich damit auf den ersten Blick, dass sich Schweizer Lehrpersonen in einer desolaten und unzumutbaren Situation befinden. Diese artet nur deshalb nicht aus, weil viele Lehrpersonen auf eigene Kosten die belastende Situation selbst regulieren.

Der Fehlschluss: "Na also, es geht doch!"

Die Aufgabe, die eine Vollzeitlehrperson hat, ist kaum mehr zu bewältigen. Darum reduzieren Lehrer und Lehrerinnen ihr Pensum und verschaffen sich die nötige Luft zum Atmen. Den erschaffenen Freiraum investieren dann die Teilzeitlehrpersonen wieder in die gute Erfüllung ihres Berufsauftrags. Sie nehmen den geringeren Lohn in Kauf, damit sie ihre Berufsaufgabe zufriedenstellend erfüllen können. Schulbehörden und politische Instanzen haben damit den Beweis: Na also, es geht doch! Und die Vollzeitlehrpersonen bleiben wahrscheinlich mit einem noch höheren Druck, mehr zu arbeiten, und einem gewissen Gefühl des Ungenügens zurück.

Teilzeitarbeit und Gratisüberstunden nehmen zu

Der Anteil an Teilzeitlehrpersonen ist in den letzten 10 Jahren gemäss BfS um 11 % gestiegen und beträgt nun 62 %. Dies schlägt sich auch in der AZE 2009 nieder. Es wird für Lehrpersonen offenbar immer schwieriger, über viele Jahre hindurch ein volles Pensum zu unterrichten und dies mit einer hohen Berufszufriedenheit in Einklang zu bringen. Der weiter steigende Anteil an Frauen erhöht zusätzlich den Teilpensenanteil, weil die familiären Verpflichtungen und die Kinderbetreuung Vollzeitstellen verunmöglichen. Daher reduzieren viele ihr Pensum, leisten aber bereits bei einem 80 %-Pensum 100 % der Jahresarbeitszeit. Addiert man die real (!) geleisteten Überstunden aller Lehrpersonen in der Schweiz kommt man auf einen Gegenwert von 900 Millionen Franken! Es ist höchste Zeit, dass die Arbeitgeber diese Gratisleistung der Lehrerschaft endlich durch eine Senkung der Wochenpensen honorieren.

Mehr auf allen Stufen – und noch mehr für Lehrpersonen mit Teilpensen

• Mit der Pensen- und damit auch Lohnreduktion ist keine proportionale Reduktion der Arbeitszeitbelastung verknüpft. Vielmehr leisten die Teilzeitlehrpersonen anteilmässig, aber auch in absoluten Zahlen noch mehr unbezahlte Arbeit als die Vollzeitlehrpersonen.
• Die hohen Arbeitszeiten betreffen heute alle Stufen. Die objektiv festgestellte starke Belastungsbzw. Überlastungssituation betrifft also – anders als 1999 – nun auch die Lehrpersonen an den Volksschulen.
• Der Aufwand für Unterricht und unterrichtsbezogene Arbeiten ist in absoluten Zahlen gleich geblieben und somit nicht Grund der stundenmässigen Mehrbelastung der Lehrpersonen.
• Netto zugenommen haben vor allem Gemeinschaftsarbeit, Administration und Weiterbildung, vermutlich vor allem interne Weiterbildung.
• Alle Lehrpersonen, die ein Pensum von 65 % und mehr arbeiten, weisen in den Bereichen Unterrichtsplanung, Gemeinschaftsarbeit, Betreuung/Beratung sowie Weiterbildung einen absolut gleich hohen Aufwand aus!
• Somit haben Pensenreduktionen lediglich im Unterricht und in der kurzfristigen Vor- und Nachbereitung eine proportionale Reduktion der Arbeitszeit zur Folge.
• Von Interesse ist auch, dass der Aufwand für Betreuung und Beratung kaum zugenommen hat. Vielleicht ist dies ein Effekt der Schulsozialarbeit.
• Für die Reformen der letzten Jahre finden sich keine oder unangemessene Entsprechungen an zusätzlichen Ressourcen bzw. an Entlastungen im Berufsauftrag.

Senkung der Lektionenverpflichtung auf mitteleuropäisches Mass überfällig

Die Pflichtlektionenzahl in fast allen anderen europäischen Ländern liegt an den Volksschulen in der Grössenordnung von 20-24 Lektionen, in der Schweiz sind es 28-30 Lektionen. Es führt künftig kein Weg mehr vorbei an einer deutlichen Senkung der Pflichtlektionenzahl zugunsten von mehr Zeit für die seriöse Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, für die Weiterbildung sowie für die erforderliche Absprachen zwischen Lehrpersonen, im Schulteam und mit Eltern. Das Gefühl, seinen Auftrag in fachlich seriöser Weise erfüllen zu können, muss wieder hergestellt werden. Auch damit in der Rekrutierung neuer Lehrpersonen wieder vermehrt geistig regsame, pädagogisch begabte und ambitiöse junge Menschen angesprochen und diesen dann auch eine Perspektive der Vollzeitanstellung ohne Überforderung eröffnet werden kann.

Lehrpersonen in der Schweiz leisten Überstunden im Gegenwert von 900 Millionen Franken!

Wenn Überstunden im dargelegten Ausmass geleistet werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Balance von Aufwand und Ertrag wiederherzustellen. Er muss aufzeigen, welche Arbeiten nicht mehr zu leisten sind bzw. welche Priorität haben. Und er wird wohl nicht darum herum kommen, Aussagen zu machen über die Proportion von Unterrichten und nicht unterrichtsbezogenen Aufträgen – natürlich im Rahmen der Normarbeitszeit.
Bei allen Massnahmen, die zu einem stimmigen Rahmen des Lehrberufs führen, ist die Kostenfrage von Bedeutung. Diese ist unbedingt zu verknüpfen mit Erwägungen zu Folgekosten: Welche Kosten erwachsen dem Arbeitgeber oder der Gesellschaft durch Krankheit, wie etwa Burnout, Frühpensionierung aus gesundheitlichen Gründen, geringe Verweildauer im Lehrberuf und anderes mehr? Eine Gesamtbetrachtung und konsolidierte Buchhaltung dürfte kaum ein kostenneutrales Ergebnis hervorbringen – es müsste aber ein qualitativ besseres Ergebnis bei bezahlbaren Mehrkosten resultieren.

Link zur AZE 2009 (pdf)